
Die wichtigsten Punkte zu den Neuerungen im MWST-Gesetz, welches per 1.1.2010 in Kraft getreten ist, kurz zusammengefasst:
Höhere und einheiltliche Umsatzlimite
An Stelle der bisherigen Umsatzlimiten von CHF 75′000 bzw. CHF 250′000 gilt neu eine einzige jährliche Umsatzlimite von CHF 100′000.
Saldobesteuerung bis 5 Mio. Umsatz
Neu ist die Abrechnung nach Saldosteuersätzen bis zu einem Umsatz von fünf Millionen Franken jährlich möglich (bisher: CHF drei Millionen).
Vereinfachung beim Vorsteuerabzug
Neu gilt der Grundsatz, dass alle im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit angefallenen Vorsteuern grundsätzlich abziehbar sein sollen. Dies betrifft vor allem die Ausgaben für Verpflegung und Getränke.
Neuregelung Margenbesteuerung
Neu wird auf Occassinen anstelle der Margenbesteuerung eine fiktive Vorsteuer berechnet.
Dienstleistungen aus dem Ausland
Der bisherige Begriff Dienstleistungsbezug von Unternehmen mit Sitz im Ausland wird durch Bezugssteuer ersetzt und ausgeweiter. Dies betrifft v.a. nicht registriere Unternehmen im Inland.
Weitere Änderungen betreffen u.a. die Option der freiwilligen Besteuerung, die Steuerperioden, die Korrekturmöglichkeiten. Zudem wurde ein neues Formular kreeirt.
Für weitere Informationen zum Übergang vom alten zum neuen Mehrwertsteuergesetz verlangen Sie unsere Kundeninformation oder besuchen Sie die offizielle Internetseite der Eidgenössischen Mehrwertsteuer-Verwaltung http://www.estv.admin.ch.